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   BFH, 14.08.1974 - I R 35/74   

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https://dejure.org/1974,1238
BFH, 14.08.1974 - I R 35/74 (https://dejure.org/1974,1238)
BFH, Entscheidung vom 14.08.1974 - I R 35/74 (https://dejure.org/1974,1238)
BFH, Entscheidung vom 14. August 1974 - I R 35/74 (https://dejure.org/1974,1238)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Stiller Gesellschafter - Gewinnanteil - Berechnung - Kapitalgesellschaft - Maßgeblichkeit der Steuerbilanz - Abzug der Körperschaftsteuer - Ständige Übung - Vertragsparteien

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KStG § 6 Abs. 1 Satz 2

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 113, 298
  • DB 1974, 2334
  • BStBl II 1974, 774
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 22.04.1971 - I R 114/70

    Leistungen einer Kapitalgesellschaft - Gesellschafter als Leistungsempfänger -

    Auszug aus BFH, 14.08.1974 - I R 35/74
    Im zweiten Rechtsgang hat der Senat durch Urteil vom 22. April 1971 I R 114/70 (BFHE 102, 268, BStBl II 1971, 600) die Auffassung des FG gebilligt, angemessen sei ein Gewinnanteil der OHG von 25 v. H. Der Senat hat aber entgegen dem FG entschieden, daß dieser Gewinnanteil von den Gewinnen der Klägerin zu berechnen sei, die sich nach den endgültigen, aufgrund einer Betriebsprüfung berichtigten Steuerbilanzen der Klägerin ergeben.
  • BFH, 02.07.1975 - I B 5/75
    Sie nahm auf das BFH-Urteil vom 14. August 1974 I R 35/74 (BFHE 113, 298 , BStBl II 1974, 774 ) Bezug.

    Die Antragstellerin verweist zu Recht auf das Urteil des erkennenden Senats I R 35/74 .

  • BFH, 01.07.1992 - I R 78/91

    Tantiemenbemesung nach Gewinn gemäß GoB

    Zwar sieht die Praxis als Steuerbilanzgewinn den um die Körperschaftsteuer und die Vermögensteuer geminderten Gewinn an (vgl. BFH-Urteil vom 14. August 1974 I R 35/74, BFHE 113, 298, BStBl II 1974, 774).
  • BFH, 16.07.1986 - I R 78/79

    Rechtmäßigkeit von Zuständigkeitsvereinbarungen zwischen Steuerbehörden

    a) Das FG konnte die umstrittene Vereinbarung, wonach der Gewinnanteil des stillen Gesellschafters nach dem "steuerlichen Gewinn" der GmbH berechnet wird, auf der Grundlage der Entscheidung des Senats vom 14.August 1974 1 R 35/74 (BFHE 113, 298 , BStBl II 1974, 774 ) ohne Rechtsverstoß dahingehend würdigen, daß damit der Gewinn vor Abzug von Körperschaftsteuer und Vermögensteuer gemeint ist.
  • FG Köln, 16.04.2008 - 13 K 3868/06

    Ausschluss der verrechenbaren Verluste aus der Gewinnermittlung des

    Der Begriff der Steuerbilanz ist in § 60 EStDV als eine den steuerlichen Vorschriften entsprechende Vermögensübersicht bestimmt (vgl. zu den Problemen des Begriffs "Steuerbilanz" vgl. BFH-Urteil vom 14. August 1974 I R 35/74, BStBl II 1974, 774).
  • BFH, 27.03.1985 - I S 3/84

    Ermittlung des Unternehmenswerts einer GmbH - Bewertung von Ertragsaussichten

    Das FG konnte die Vereinbarung, wonach der sich "vor Abzug der Gewinnanteile der stillen Gesellschafter ergebende Steuerbilanzgewinn" für die Gewinnverteilung maßgeblich sein soll, entsprechend der Berechnungsweise der Klägerin dahingehend verstehen, daß Bemessungsgrundlage für den Gewinnanteil der stillen Gesellschafter der Gewinn der GmbH "vor Steuern" ist (vgl. BFH-Urteil vom 14. August 1974 I R 35/74, BFHE 113, 298, BStBl II 1974, 774).
  • BFH, 01.06.1978 - IV R 139/73

    Zur Frage der Hinzurechnung von Gewinnanteilen des stillen Gesellschafters bei

    Vertraglich kann z. B. bestimmt werden, ob der Gewinnverteilung die Handelsbilanz oder die Steuerbilanz zugrunde gelegt werden soll (Paulick, a. a. O., S. 205 ff.; vgl. hierzu auch BFH-Urteil vom 14. August 1974 I R 35/74, BFHE 113, 298, BStBl II 1974, 774).
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